Blog (Rechtslage)

Dienstag, 23. July 2024

Update zur aktuellen Rechtslage: – July 2024:

Das Verbot von 1D-LSD ist nun amtlich. Der Bundesrat hat es mit deutlicher Mehrheit beschlossen. Aber ihr müsst euch wegen des Besitzes keine Sorgen machen. Auch nach dem Inkrafttreten des Verbots bleibt der Besitz von 1D-LSD aufgrund des verfassungsrechtlich verankerten Rückwirkungsverbot straffrei.

Die Gute Nachricht ist: Es gibt bereits ein neues, legales LSD-Derivat namens 1S-LSD. Dies fällt weder unter das BtMG noch unter das NpSG und kann damit legal vertrieben werden! Allerdings wird die Freue wahrscheinlich nicht langen währen. Die Möglichkeiten zur Änderung der chemischen Formel scheinen ausgeschöpft, wodurch das nächste Gesetz zum Verbot von 1S-LSD wohl endgültig das Ende bedeuten wird.

Wir halten euch diesbezüglich wie immer auf dem Laufenden!


Freitag, 04. April 2024

Update zur aktuellen Rechtslage: – April 2024:

Wir haben nochmal etwas Zeit gewonnen! Jedoch ist die nächste Bundesratssitzung bereits am 26. April 2024 und ein entsprechender Gesetzesentwurf zur Änderung des NpSG liegt bereits vor. Damit ist ein Verbot von 1D- sowie 1T-LSD so gut wie sicher. Nach der Beschlussfassung am 26. April bleibt nur noch kurze Zeit bis Inkrafttreten des Gesetzes. Dies kann wenige Tage bis zu mehreren Wochen sein. Wir halten euch auf dem Laufenden.


Freitag, 21. Februar 2024

Update zur aktuellen Rechtslage: – Feb 2024:

Obwohl wir alle damit gerechnet haben, dass in 1041. Sitzung des Bundesrates am 2. Februar 2024 ein Verbotsgesetz bzgl. aller aktuell legaler LSD Derivate kommen würde war die Freude umso größer, dass dies nicht der Fall war. Damit bleibt sowohl 1D- als auch 1T-LSD weiterhin legal. Allerdings müssen wir davon ausgehen, dass es in der nächsten Plenarsitzung des Bundesrats am 22.03.2024 endgültig soweit sein wird und eine entsprechende Änderung des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) erfolgen wird. Leider wird dies dann das Ende für den legalen LSD Bereich bedeuten. Die gute Nachricht ist: Aufgrund des verfassungsrechtlich gewährleisteten Rückwirkungsverbot gemäß Art. 103 Abs. 2 GG, dass auch für das NpSG gilt, macht sich niemand strafbar der vor Inkrafttreten des entsprechenden Verbots LSD Derivate erworben hat oder diese (noch) besitzt.


Freitag, 06. September 2023

Rechtslage in Deutschland – November 2023:

Derzeit gibt es noch keine neuen Entwicklungen im Verbotsverfahren bezüglich 1D-LSD. Aufgrund der Erfahrung der vergangenen Jahre müssen wir jedoch davon ausgehen, dass es auch dieses Jahr zu einem derartigen Verbot kommen wird. Auch wenn diese Symbolpolitik niemanden hilft, müssen wir uns hierauf einstellen. Ob wir danach noch die Möglichkeit haben werden legale und geprüfte Produkte zu vertreiben ist sehr unwahrscheinlich. Für uns ist klar, dass wir nur Produkte verkaufen bei denen wir von der Legalität und Qualität überzeugt sind!
Wir werden euch diesbezüglich auf dem Laufenden halten.
 


Freitag, 12. Mai 2023

Rechtslage in Deutschland – Mai 2023:

Nachdem ein fehlendes Komma im NpSG Anfang des Jahres kurzzeitig das Verbot alle bisher auf dem Markt erschienenen LSD Derivate aufhob und das Gesundheitsministerium unfreiwilliger Weise der Held der Szene wurde, kam die Korrektur doch sehr zügig. Damit wurde der Handel von 1V LSD sowie allen vorherigen LSD Derivaten unter Strafe gestellt. Glücklicherweise wurde das aktuellste Derivat 1D LSD jedoch nicht von dem Verbot umfasst und ist daher weiterhin legal zu erwerben. Es bleibt jedoch zu befürchten, dass sich dies in diesem Jahr noch ändern wird. Wir werden euch selbstverständlich dazu auf dem Laufenden halten.
 


Freitag, 14. Oktober 2022

1D-LSD Rechtslage in Deutschland – Oktober 2022: 

2022: Da haben wir wieder mal Glück gehabt. Zwar wurde 1V-LSD Anfang Oktober verboten, doch hat es der Produzent Lizard Labs mit der neuen Substanz 1D-LSD mal wieder geschafft das Verbot zu umgehen. Wir freuen uns unseren Kunden mitteilen zu dürfen, das die Substanz die gewohnte Qualität aufweist und der Vertrieb wie gewohnt weiter geht.

Quelle: Bundesgesetzblatt

 


Mittwoch, 27. Januar 2021

UPDATE: 1V-LSD Rechtslage 2021

1cP-LSD Rechtslage in Deutschland – Januar 2021: 

2021: Das Ende ist in Sicht! 6 Jahre legales LSD, 6 Jahre Gerechtigkeit, 6 Jahre Legalität. Wie uns bereits die Tagesordnungspunkte der Sitzung des BfArM am 07.12. nahelegten ist das Verbot von 1cP-LSD bereits in Planung. Die Ergebnisse dieser Sitzung sind seit dem 25.01.2021 öffentlich und wer hätte es gedacht – Verbot. Auf Steuerzahlungen in Millionenhöhe allein durch uns wird verzichtet, gefährlichere Substanzen werden kommen und das alles wegen nichts.

Ein konkreter Gesetzesentwurf erscheint Anfang April und das Verbot verlässt nach Bestätigung durch den Bundesrat im Juli den Bundestag und ist am Folgetag in Kraft. Wir appelieren an jeden Erwachsenen Mitbürger sich massiv einzudecken. Von jedem gezahlten Euro fließen ~50% in die Staatskasse!

Quelle: BfArM (Ergänzung in der Anlage Nummer 5 „Von Tryptamin abgeleitete Verbindungen“)


Freitag, 18. Januar 2019

1P-LSD Rechtslage Zusammenfassung 2018

BASH Designer Labs informiert: 1pLSD ist auch weiterhin legal!

Rechtslage in Deutschland – Zusammenfassung 2018: 

2018 hat sich eine Menge ereignet! Zuallererst ist festzustellen, dass sich die Rechtslage in Bezug auf 1P-LSD, ALD-52 und andere Lysergamide nicht geändert hat. Alle warten gespannt darauf, wann das NpSG denn nun um Tryptamine erweitert wird und ja, diese Erweiterung wird 1P-LSD, ALD-52 und co. umfassen. Schade, da ein Verbot nicht durch gesundheitliche Erwägungen begründet werden kann. Fraglich bleibt folglich nicht das „ob“, sondern das „wann“. Während alle Betroffenen die Ergebnisse des Sachverständigenausschusses (Bundesamt für Arzneimittel) wie üblich zum Dezember erwartet haben scheint es nunmehr so zu sein, dass dieser Ausschuss aufgelöst wird. Eine Ausschreibung bezüglich der Bildung eines neuen Sachverständigenausschusses (BtmG, NpSG) für das Bundesministeriums für Gesundheit, liegt seit dem 31.12.2018 vor (LINK). Es ist bisher nicht abzusehen welche Experten einberufen werden. Ziel dieser Änderung ist es jedoch ein vereinfachtes Verfahren, zur Aufnahme von Neuen Psychoaktive Substanzen in das BtmG, einzuführen – um eine einzelfallbezogene Prüfung der jeweiligen Substanz umgehen zu können.

Auch gibt es Neuigkeiten bezüglich der von uns vertriebenen Substanzen an sich. Uns wurde durch eine großflächige Stabilitätsanalyse, welche wir in Auftrag gegeben haben, bestätigt, dass die Substanzen 1P-LSD & co. stabil sind. Diese legalen Substanzen wandeln sich nicht spontan in verbotene Substanzen um, sondern ausschließlich durch Einwirkung von starken Säuren und Basen. Diesen Fakt belegt uns ein weiteres unabhängiges Labor (Drug-Checking), bei welchem wir unsere Ware regelmäßig prüfen lassen, mit jedem einzelnen Analyseergebnis zusätzlich. Ein deutsches LKA wählte 2017 eine falsche Methode für die Analyse von 1P-LSD, was dort zur artefaktischen Bildung von verbotenen Substanzen geführt hat. Die von Seiten dieses LKAs vertretene Gegenmeinung konnte durch unsere Bemühungen letztendlich entkräftigt werden. Auf einen straffreien Erwerb und Besitz von 1P-LSD kann man sich folglich weiterhin verlassen.

Wir wünschen allen einen gesunden Start in das neue Jahr 2019!

Beste Grüße,

Sergej Hopkins
(Quelle: BASH Designer Labs, www.1pLSD.de)


Freitag, 29. September 2017

1P-LSD Rechtslage 4. Quartal 2017

BASH Designer Labs update: 1P-LSD still legal!

Legal Situation in EU:
1P-LSD, ALD-52 (and other new lysergamide) trade and posession is not regulated by EU regulations, as well as that worldwide most countries did not yet apply regulation in regard of this substance. Periodically repeated analysis ensures that our product is not contaminated by even slices of LSD and CONVENTION ON PSYCHOTROPIC SUBSTANCES of 1971 (implemented into national law) is not applicable on products we provide

Rechtslage in Deutschland – Stand: 4. Quartal 2017:
Der Vertrieb und Erwerb von 1P-LSD ist weiterhin EU-rechtskonform und weitestgehend auch weltweit gesetzlich unreguliert. Im Rahmen einer unsererseits veranlassten Qualitätsprüfung durch ein international bekanntes Analyselabor konnte uns heute mitgeteilt werden, dass die von uns vertriebenen Blotter keinerlei chemische Verunreinigungen („Spuren von LSD“) aufweisen. Das BtmG ist auf unsere Produkte folglich nicht anwendbar.

Beste Grüße,

Sergej Hopkins
(Quelle: BASH Designer Labs, www.1pLSD.de)


Donnerstag, 28. September 2017

1P-LSD Rechtslage 3. Quartal 2017

BASH Designer Labs UPDATE: 1P-LSD auch weiterhin legal!

Rechtslage in Deutschland – Stand: 3. Quartal 2017:
Zwar wurden mit der 18. Verordnung zur Änderung von Anlagen des BtMG einige weitere Substanzen der Anwendbarkeit des BtmG unterstellt. 1P-LSD und 1A-LSD (ALD-52) sind hiervon nicht betroffen.

Beste Grüße,

Sergej Hopkins
(Quelle: BASH Designer Labs, www.1pLSD.de)

Weitere Informationen:

Ergebnisse d. 48. Sitzung d. BfArm Sachverständigenausschusses (BtmG, NpSG): LINK

18. BtMGAnlÄndV: LINK


Mittwoch, 17. Mai 2017

1P-LSD Rechtslage 2. Quartal 2017

BASH Designer Labs UPDATE: 1P-LSD auch weiterhin legal!

Rechtslage in Deutschland – Stand: 2. Quartal 2017:
Endlich ist es soweit! Die Ergebnisse der 48. Sitzung eines für unsere Zwecke wichtigen Sachverständigenausschusses sind veröffentlicht worden. Mehr eine Woche verspätet, doch dies sei verziehen, zumal die Ergebnisse relativ vorteilhaft ausgefallen sind. Im Wortlaut heißt es:

Für den nachfolgend genannten Stoff wird die Aufnahme in die Anlagen I bis III zu § 1 Abs.BtMG von den Sachverständigen derzeit nicht empfohlen. Er soll aber bezüglich seines Auftretens weiter beobachtet und ggf. erneut im Ausschuss beraten werden.

  • 1P-LSD (1-Propionyl-Lysergsäurediethylamid)

Wir geben keine allgemeine Entwarnung, denn es ist davon auszugehen, dass die Substanz zeitnah erneut im Ausschuss beraten und dann auch in das BtmG aufgenommen wird, oder die gesamte Stoffgruppe mittels dem NpSG reguliert wird.

Weiterhin wurde ein Expertengremium beauftragt differenzierte Vorschläge für die Erweiterung des NpSG um die Stoffgruppe der Tryptamine zu erarbeiten. Es ist nicht gänzlich auszuschließen, dass die von uns vertriebenen Lysergamide hiervon erfasst werden könnten.

Beste Grüße,

Sergej Hopkins
(Quelle: BASH Designer Labs, www.1pLSD.de)

Weitere Informationen:

Ergebnisse d. 48. Sitzung d. BfArm Sachverständigenausschusses (BtmG, NpSG): LINK


Montag, 17. April 2017

1P-LSD Rechtslage 1. Quartal 2017

BASH Designer Labs informiert: 1pLSD ist auch weiterhin legal!

Rechtslage in Deutschland – Stand: 1. Quartal 2017:
Es sind keinerlei neue Informationen in Bezug anstehende relevante Regulierungen veröffentlicht worden. Es ist davon auszugehen, dass das im November 2016 in Kraft getretene NpSG zunächst evaluiert wird bevor neue Schritte eingeleitet werden. Die von uns vertriebenen Substanzen sind nicht vom NpSG erfasst und somit auch weiterhin gesetzlich unreguliert.

Beste Grüße,

Sergej Hopkins:
(Quelle: BASH Designer Labs, www.1pLSD.de)

Samstag, 26. November 2016

www.1pLSD.de | www.1pLSD.to – ist das legal?

UPDATE: Lysergamide (1P-LSD, etc..) auch weiterhin legal!

Rechtslage in Deutschland – Stand: 4. Quartal 2016:
Das Gesetz zur Bekämpfung der Verbreitung neuer psychoaktiver Stoffe (NpSG) wurde gestern im Bundesgesetzblatt verkünden und ist heute (26.11.2016) in Kraft getreten. Dieses Gesetz verbietet den Handel (nicht jedoch den Erwerb und den Besitz) von (…)

 

Mittwoch, 21. September 2016

www.1pLSD.de | www.1pLSD.to – ist das legal?

Rechtslage in Deutschland – Stand: 3. Quartal 2016:
1P-LSD, 1A-LSD (ALD-52), AL-LAD und ETH-LAD sind auch aktuell nicht gesetzlich reguliert. In den Anhängen zum BtmG sind diese Substanzen nicht aufgeführt und auch der Sachverständigenausschuss des BfArM schweigt bislang bezüglich einer möglichen weiteren Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften. (…)

 

Donnerstag, 2. Juni 2016

www.1pLSD.de | www.1pLSD.to – ist das legal?

Rechtslage in Deutschland – Stand: 2. Quartal 2016:
Grundlegende Änderungen der Rechtslage bezüglich neuer psychoaktiver Substanzen (NPS) bahnen sich derzeit in Deutschland an. Das per Gesetzesinitiative seitens der Bundesregierung eingebrachte Neue Psychoaktive Stoffe Gesetz (NPSG) soll den Umgang mit in den in seinen Anlagen beschriebenen Cannabinoiden und Phenethylaminen (u.a. Cathinonen) regeln. Hieraus folgt, dass die in den Anlagen beschrieben Verbindungen künftig nicht mehr frei verkäuflich sein werden. Auch in der Vergangenheit wurden bereits Stoffgruppenregelungen seitens einiger Experten diskutiert, (…)

 

Dienstag, 23. Februar 2016

www.1pLSD.de | www.1pLSD.to – ist das legal?

Rechtslage in Deutschland – Stand: 1. Quartal 2016:
Das 1P-LSD, welches wir auf www.1plsd.de anbieten ist noch immer legal und daran scheint sich, zumindest bis November 2016, auch nichts zu ändern. Grundsätzlich sind etwa zum Mai und zum November neue Verordnungen zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften zu erwarten. Jedoch zeichnet sich schon vorher anhand verschiedener Gremiensitzungen und Beratungen seitens der Regierung ab, welche Substanzen gesetzlich reguliert werden sollen. 1P-LSD hat im Rahmen dieser Vorbereitungshandlungen noch keine Erwähnung gefunden sodass es, verglichen mit den Jahren zuvor, unwahrscheinlich scheint, dass die Substanz schon im Mai vom BtmG erfasst sein wird. (…)

 

Dienstag, 3. November 2015

1P-LSD Rechtslage 4. Quartal 2015

www.1pLSD.de | www.1pLSD.to – ist das legal?

Rechtslage in Deutschland – Stand: 4. Quartal 2015:
1P-LSD ist in Deutschland noch immer legal und das hat sich auch nicht mit der im November inkraft getretenen dreißigsten Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften geändert (Quelle). (…)

 

Montag, 22. Juni 2015

1P-LSD Rechtslage 3. Quartal 2015

www.1pLSD.de | www.1pLSD.to – ist das legal?

Rechtslage in Deutschland – Stand: 3. Quartal 2015:
Der www.1pLSD.de Shop ist für euch geöffnet worden, nachdem der EuGH die Auslegung der Arzneimittelgesetze verbindlich geklärt hat und infolgedessen ein neues Lysergid-Analog entwickelt wurde. (…)