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1-Cyclopropancarbonyl-6-Allyl-6-lysergsäurediethylamid, auch bekannt als 1cP-AL-LAD, ist ein neues und gesetzlich unreguliertes d-LSD-25 Analog.
Die Eigenschaften der Substanz 1cP-AL-LAD werden als ähnlich derer des klassischen d-LSD-25 beschrieben. Somit eröffnet sich interessierten Chemikern ein riesiges Spektrum an Möglichkeiten diese Substanzklasse, auch ohne Genehmigung des BfArm, zu erforschen.
1cP-AL-LAD kann nicht durch Kontakt mit Luftfeuchtigkeit zu d-LSD-25 hydrolysieren. Die Substanz bleibt unter atmosphärischen Bedingungen stabil.
Wir stellen 1cP-AL-LAD in Form von 150µg Pappen/Blotter zu Forschungszwecken zur Verfügung*. Die Blotter sind mit der Aufschrift "1cP-AL-LAD" gekennzeichnet.
*Unsere Produkte enthalten keine der in den Anlagen zum BtmG genannten Substanzen (Stand: Dezember 2020). Auch sind sie nicht unter den Arzneimittelbegriff des AMG subsumierbar. Die von uns vertriebenen Substanzen sind nicht vom NpSG (Stand: Dezember 2020) erfasst. Die Strafverfolgungsbehörden sind nicht zuständig.
Hinweis: Nicht für in-vivo Experimente geeignet!
IUPAC: 1‐cyclopropanecarbonyl‐(8ß)-N,N-diethyl-6-(prop-2-enyl)-9,10-didehydroergoline-8-carboxamide hemi-L-tartrate
CAS: -
Molare Masse: -
Summenformel: -